Evang.-Luth. Kirchengemeinde Greiz

Kirchgeld und Kirchensteuer

Über den Arbeitslohn zahlen Sie als Kirchenmitglied Kirchensteuer. Diese kommt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) zugute. Sie finanziert damit ihre Aufgaben und die Gehälter der Pfarrer. Die Kirchengemeinde erhält nur eine Grundzuweisung. Sie ist auf das freiwillige, jährlich zu zahlende Kirchgeld zur Gestaltung ihrer Gemeindearbeit dringend angewiesen.

Seit dem Jahr 2010 hat die Ev. Kirche in Mitteldeutschland die Höhe des freiwilligen, jährlichen Kirchgeldes auf 42 € festgelegt. Kirchgeld zahlen dabei Gemeindeglieder über 18 Jahre mit eigenem Einkommen. Das Kirchgeld verbleibt ausschließlich in der Kirchengemeinde. Ohne das Kirchgeld könnte Ihre Gemeinde wesentliche Aufgaben nicht mehr erfüllen.

Sie haben zwei Möglichkeiten der Bezahlung (Spendenquittung erhältlich):

1. Barzahlung im Pfarramtsbüro bei Frau Rau, Burgstr. 1

2. Überweisung auf das Konto der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Greiz
Sparkasse Gera-Greiz BLZ 830 500 00 Konto 605 727
Bitte geben Sie das Stichwort Kirchgeld, Ihren Namen, Vornamen und die Straße an. 


Wenn Sie für jemand anderen überweisen, geben sie bitte dessen Name, Vorname und Straße an, um die Überweisung besser zuordnen zu können.

Für Ihre Unterstützung dankt Ihnen herzlich Ihre Kirchengemeinde.